AllgemeineGeschäftsbedingungen für das Hotel Gewürzmühle


I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung von
    Hotelzimmern zur Beherbergung und alle damit zusammenhängenden Leistungen.
2. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende
    Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, dies wurde
    vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart.


II. Vertragsabschluss, Vertragspartner
1. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn das Hotel Gewürzmühle das Angebot des Kunden
    zum Vertragsabschluss annimmt.
2. Vertragspartner sind das Hotel Gewürzmühle und der Kunde, der die Leistung des Hotels in
    Anspruch nimmt. Hat ein Dritter für den Kunden Zimmer gebucht, haftet der Dritte dem Hotel
    gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen
    aus dem Hotelaufnahmevertrag.


III. Leistungen, Preise, Zahlung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten

    Leistungen zu erbringen. Soweit der Kunde nicht explizit ein bestimmtes Zimmer oder eine bestimmte

    Suite oder Juniorsuite gebucht hat, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und für alle von ihm in Anspruch genommenen

    zusätzlichen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für alle

    Leistungen von Dritten und Auslagen an Dritte, die der Kunde veranlasst hat.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Kommt es zu einer

    Veränderung des Mehrwertsteuersatzes, so gilt der Mehrwertsteuersatz zum Zeitpunkt der

    Leistungserbringung.
4. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung durch das Hotel mehr als drei Monate und 

    hat sich der Preis für die Leistungen zwischenzeitlich erhöht, kann das Hotel den Preis für die zu

    erbringende Leistung um maximal 10% anpassen.

    Dem Kunden steht in diesem Fall ein Kündigungsrecht zu.
5. Für eine verbindliche Zimmerreservierung kann das Hotel vom Kunden eine Anzahlung von bis zu 50%

    verlangen, geht die Anzahlung nicht fristgerecht beim Hotel ein, ist das Hotel berechtigt, den Vertrag zu

    kündigen.

6. Der vom Kunden zu zahlende Rechnungsbetrag ist spätestens mit der Abreise des
    Kunden fällig und zu begleichen.
7. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit Vorauszahlung des vollen Preises oder Sicherheitsleistung zu verlangen,

    wenn es Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden hat. Bei Aufenthalten von über einer
    Woche oder Forderungen von über 1.000,00 Euro für bereits erbrachte Leistungen kann das Hotel auch

    Zwischenrechnungen erstellen, die sofort zur Zahlung fällig sind.
8. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit auch nur einer Rechnung ist das Hotel
    berechtigt, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen.


IV. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
1. Dem Kunden steht ein Aufrechnungsrecht gegen Forderungen des Hotels nur zu,
    wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Hotel
    anerkannt sind.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur insoweit, als der Anspruch des Hotels und der
    Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.


V. Rücktritt des Hotels
    Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages ein kostenfreies Rücktrittsrecht des
    Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in
    diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen
    anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde
    auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.


VI. Zimmerübergabe, -rückgabe / Überlassung an Dritte
1. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
    zur Verfügung. Der Kunde hat ohne gesonderte Vereinbarung keinen Anspruch auf
    frühere Bereitstellung.
2. Sofern nicht im Voraus eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das Zimmer bereits
    im Voraus vollständig bezahlt wurde bzw. dem Hotel vom Kunden eine
    Kreditkartennummer mitgeteilt wurde, die eine Abbuchung des Zimmerpreises auch
    bei Nichterscheinen des Kunden ermöglicht, hat das Hotel das Recht, das gebuchte
    Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Der Kunde hat in diesem Fall keine
    Ansprüche gegen das Hotel.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr
    geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten
    Räumung des Zimmers für dessen vertraglich überschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr
    50 % des Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr können
    100% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung gestellt werden. Vertragliche
    Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei,
    nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden
    entstanden ist. Weitergehende mögliche Schadensersatzansprüche des Hotels
    bleiben unberührt.
4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
    anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen
    Zustimmung des Hotels. Sollte das Hotel einer solchen Unter- oder Weitervermietung
    nicht zustimmen, so begründet dies kein Rücktrittsrecht des Kunden, insoweit wird
    § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abgedungen, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.


VII. Ablehnungsrecht / Verweisungsrecht
1. Das Hotel ist berechtigt, einem Kunden den Zugang zum Hotel und die
    Unterbringung zu verweigern, wenn bei der Ankunft des Kunden die begründete
    Sorge besteht, dass der Kunde unter Einfluss von Alkohol und Drogen steht oder
    sich dem Hotelpersonal oder anderen Kunden ausfällig verhält.
2. Das Hotel ist berechtigt, einen Kunden aus dem Hotel zu verweisen und den mit
    ihm bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen, wenn er wiederholt die Ruhe stört,
    andere Kunden oder das Hotelpersonal belästigt oder beleidigt.


VIII. Haftung des Hotels
1. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in
    den technischen Einrichtungen und in den Konferenzsälen des Hotels hinterlassen
    werden gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu
    berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Wertgegenstände wie Schmuck,
    Pelzmäntel und Geld sind an der Rezeption zu hinterlegen. Zu diesem Zweck ist ein
    besonderer Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person
    abzuschließen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist die Haftung
    ausgeschlossen. In Zimmern erstreckt sich eine Haftung darüber hinaus nur auf die
    Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag
    Berechtigten eingebracht wurden.
2. Für Schäden an berechtigten eingebrachten Sachen des Kunden haftet das Hotel
    dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Geld,
    Wertpapiere und Kostbarkeiten können im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel
    empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche
    erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung
    oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
3. Die verschuldensunabhängige Haftung des Hotels nach § 536 a BGB wird
    ausgeschlossen.
4. Für Vermögensschäden des Kunden haftet das Hotel grundsätzlich nur bei Vorsatz
    oder grober Fahrlässigkeit. Das Hotel haftet abweichend hiervon bei
    Vermögensschäden auch für einfache Fahrlässigkeit, sofern es schuldhaft eine
    wesentliche Vertragspflicht verletzt hat; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung
    allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten für alle Schadensersatzansprüche
    unabhängig von deren Rechtsgrund.
6. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
    gesetzlichen Verjährungsbeginn, wenn keine gesetzlich kürzere Verjährung gilt.
    Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie
    nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit
    beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen
    Bestimmungen. Die Verjährungsverkürzungen gelten zudem nicht bei Ansprüchen,
    die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels
    beruhen.


IX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige
    Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Neumarkt.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder
    nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
    berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften